Der Beratungsbesuch nach §37.3 – Pflicht mit Mehrwert
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nachweisen. Bei mir ist das kein lästiger Kontrolltermin, sondern eine echte Unterstützung für Sie und Ihre Angehörigen zu Hause.

Warum dieser Termin wichtig ist
Der Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI sichert die Qualität der häuslichen Pflege und ist Voraussetzung dafür, dass das Pflegegeld weiter gezahlt wird. Wird er nicht nachgewiesen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen.
Wie oft muss er stattfinden?
- Pflegegrad 2 bis 5 (nur Pflegegeld): einmal pro Halbjahr
- Pflegegrad 4 und 5: auf Wunsch sind häufigere Besuche möglich – nach aktuellem Stand nicht mehr verpflichtend
- Pflegegrad 1: freiwillig möglich, halbjährlich abrufbar
Ich behalte die Fristen für Sie im Blick, damit nichts verfällt.
Was ich beim Besuch für Sie tue
Ich schaue mir die Pflegesituation vor Ort an, gebe praktische Tipps zu Pflege, Hilfsmitteln und Entlastung, beantworte Ihre Fragen und dokumentiere den Einsatz korrekt für die Pflegekasse. Wenn mir auffällt, dass Ihnen Leistungen zustehen, spreche ich das offen an.
Ehrlich und auf Augenhöhe
Viele fürchten diesen Termin als Kontrolle. Bei mir ist er ein Gespräch unter Menschen: Ich bin an Ihrer Seite, nicht als Prüferin, sondern als Unterstützung, die Belastung früh erkennt und Wege aufzeigt.
Der Beratungsbesuch nach §37.3 – Pflicht mit Mehrwert – Ihre Fragen
Nein. Der Beratungseinsatz nach §37.3 wird direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet und ist für Sie kostenfrei.
Wird der Nachweis nicht erbracht, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen. Deshalb behalte ich die Fristen für Sie im Auge.
Ja, sehr gern. Viele Familien schätzen es, immer dieselbe vertraute Ansprechpartnerin zu haben, die ihre Geschichte kennt.
Lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen.
Ein erstes Gespräch ist unverbindlich und kostet Sie nichts – außer 20 Minuten Zeit. Wir hören zu und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.
