Entlastung, die ankommt
Viele Leistungen der Pflegeversicherung verfallen ungenutzt – einfach, weil niemand von ihnen weiß. Ich zeige Ihnen, was Ihnen zusteht, und helfe beim Abruf, damit Erholung und finanzielle Entlastung dort ankommen, wo sie gebraucht werden.

Der Entlastungsbetrag (§45b)
Bei jedem Pflegegrad stehen monatlich 131 € Entlastungsbetrag zur Verfügung – für Betreuung, Haushaltshilfe oder Angebote zur Unterstützung im Alltag. Nicht genutzte Beträge können innerhalb bestimmter Fristen angespart werden. Ich erkläre, wofür Sie ihn einsetzen dürfen und wie die Abrechnung funktioniert.
Verhinderungspflege (§39)
Wenn die Pflegeperson einmal ausfällt – wegen Urlaub, Krankheit oder einfach zum Durchatmen – übernimmt die Verhinderungspflege die Kosten für eine Ersatzpflege. Für Pflegegrad 2 bis 5 steht dafür seit Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bereit – flexibel einsetzbar.
Kurzzeitpflege (§42) & Hilfsmittel (§40)
- Kurzzeitpflege: vorübergehende vollstationäre Pflege, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € monatlich für Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz & Co.
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme für Umbauten wie Haltegriffe oder eine barrierefreie Dusche
Damit nichts verfällt
Ich verschaffe Ihnen den Überblick über alle Töpfe, prüfe Ihre Ansprüche und helfe beim Abruf und der Abrechnung. So holen Sie das Maximum aus Ihrer Pflegeversicherung heraus – ohne Papierstress.
Entlastung, die ankommt – Ihre Fragen
Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort – sie können innerhalb bestimmter Fristen angespart und später eingesetzt werden. Ich helfe Ihnen, den Überblick zu behalten.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich die Leistungen kombinieren und aufstocken. Wir schauen gemeinsam, was für Ihre Situation am meisten bringt.
Das können ambulante Dienste, aber auch nahestehende Personen sein. Je nachdem gelten unterschiedliche Regeln – ich erkläre Ihnen die Möglichkeiten.
Lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen.
Ein erstes Gespräch ist unverbindlich und kostet Sie nichts – außer 20 Minuten Zeit. Wir hören zu und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.
