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Pflegegeld

Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI: Pflicht, Rhythmus, wer berät

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen. Was dahinter steckt, wie oft sie fällig ist, wer sie durchführen darf und wie Sie sich vorbereiten.

Zoe begrüßt einen älteren Herrn beim Hausbesuch – KI-gestellte Szene

Worum geht es beim Beratungseinsatz?

Der Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI betrifft Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen. Er dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und der praktischen, pflegefachlichen Unterstützung der Pflegenden. Die Erstberatung findet immer in der eigenen Häuslichkeit statt.

Wie oft ist er fällig?

  • Pflegegrad 2 bis 5 mit Pflegegeld: verpflichtend einmal pro Halbjahr.
  • Pflegegrad 4 und 5: zusätzlich kann vierteljährlich eine Beratung in Anspruch genommen werden.
  • Pflegegrad 1: halbjährlicher Anspruch, der freiwillig abgerufen werden kann.

Auf Wunsch kann jede zweite Beratung per Videokonferenz stattfinden. Diese Regel ist bis zum 31. März 2027 befristet. Stand: Oktober 2026.

Wer darf den Beratungseinsatz durchführen?

  • zugelassene Pflegedienste,
  • von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannte Beratungsstellen mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz,
  • Pflegeberaterinnen und Pflegeberater nach §7a sowie kommunale Beratungspersonen mit pflegefachlicher Kompetenz,
  • nur wenn die Beratung durch diese Stellen vor Ort nicht gewährleistet werden kann: eine von der Pflegekasse beauftragte Pflegefachperson.

Eine Beratung durch Personen ohne Zulassung oder Anerkennung ist deshalb in der Regel kein gültiger Nachweis gegenüber der Pflegekasse. Fragen Sie vor dem Termin nach, ob die beratende Stelle zugelassen ist.

Wie läuft der Besuch ab?

Die Pflegefachkraft verschafft sich ein Bild der Pflegesituation, beantwortet Ihre Fragen, gibt praktische Hinweise zu Pflege, Hilfsmitteln und Entlastungsangeboten und weist bei Bedarf auf Pflegestützpunkte, Pflegekurse oder weitergehende Beratung hin. Die Durchführung wird gegenüber der Pflegekasse bestätigt. Die Erkenntnisse erhalten Sie; mit Ihrer Einwilligung gehen sie auch an die Pflegekasse.

Was kostet der Beratungseinsatz?

Für Versicherte entstehen bei einer zugelassenen Stelle in der Regel keine Kosten; die Stelle rechnet mit der Pflegekasse ab.

Was passiert, wenn ich keinen Beratungseinsatz abrufe?

Die Pflegekasse kürzt das Pflegegeld angemessen. Bei Wiederholung kann sie es entziehen. Planen Sie den Termin deshalb früh.

So bereiten Sie sich vor

  1. Sammeln Sie Ihre Fragen – auch scheinbar kleine.
  2. Legen Sie Pflegegrad-Bescheid, Medikamentenplan und Pflegedokumentation bereit.
  3. Notieren Sie, wo es im Alltag hakt: Nächte, Hilfsmittel, Wohnumfeld, eigene Belastung.
  4. Prüfen Sie, welche Entlastungsleistungen Sie schon nutzen.
Ich führe Beratungseinsätze nicht selbst durch, bereite Sie aber gern darauf vor und gehe die Empfehlungen anschließend mit Ihnen durch.

Quellen und Einordnung

Die Informationen bieten allgemeine Orientierung. Welche Leistungen und Voraussetzungen für Sie gelten, klären Sie mit Ihrer Pflegekasse. Zoe ergänzt deren gesetzliche Beratung durch privat beauftragte Unterstützung.

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