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Entlastung & Leistungen im Alltag

Entlastung, die ankommt

Viele Leistungen der Pflegeversicherung verfallen ungenutzt – einfach, weil niemand von ihnen weiß. Ich zeige Ihnen, was Ihnen zusteht, und helfe beim Abruf, damit Erholung und finanzielle Entlastung dort ankommen, wo sie gebraucht werden.

Zoe im Gespräch mit einer älteren Frau im Freien – KI-gestellte Szene

Der Entlastungsbetrag (§45b)

Bei jedem Pflegegrad stehen monatlich 131 € Entlastungsbetrag zur Verfügung – für Betreuung, Haushaltshilfe oder Angebote zur Unterstützung im Alltag. Nicht genutzte Beträge können innerhalb bestimmter Fristen angespart werden. Ich erkläre, wofür Sie ihn einsetzen dürfen und wie die Abrechnung funktioniert.

Verhinderungspflege (§39)

Wenn die Pflegeperson einmal ausfällt – wegen Urlaub, Krankheit oder einfach zum Durchatmen – übernimmt die Verhinderungspflege die Kosten für eine Ersatzpflege. Für Pflegegrad 2 bis 5 steht dafür seit Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bereit – flexibel einsetzbar.

Kurzzeitpflege (§42) & Hilfsmittel (§40)

  • Kurzzeitpflege: vorübergehende vollstationäre Pflege, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € monatlich für Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz & Co.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme für Umbauten wie Haltegriffe oder eine barrierefreie Dusche

Damit nichts verfällt

Ich verschaffe Ihnen den Überblick über alle Töpfe, ordne Ihre Ansprüche ein und helfe beim Abruf. So holen Sie das Maximum aus Ihrer Pflegeversicherung heraus – ohne Papierstress.

Häufige Fragen

Entlastung, die ankommt – Ihre Fragen

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort – sie können innerhalb bestimmter Fristen angespart und später eingesetzt werden. Ich helfe Ihnen, den Überblick zu behalten.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich die Leistungen kombinieren. Wir schauen gemeinsam, was für Ihre Situation am meisten bringt.

Das können ambulante Dienste, aber auch nahestehende Personen sein. Je nachdem gelten unterschiedliche Regeln – ich erkläre Ihnen die Möglichkeiten.

Persönlich für Sie da

Der erste Schritt darf leicht sein.

Erzählen Sie mir, was Sie gerade beschäftigt. Im kostenlosen Erstgespräch finden wir gemeinsam heraus, wie ich Sie unterstützen kann.

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