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131 € Entlastungsbetrag – so nutzen Sie ihn wirklich

Jeder Pflegegrad bringt monatlich 131 € Entlastungsbetrag. Trotzdem bleibt er oft ungenutzt. Wofür Sie ihn einsetzen können und wie die Abrechnung klappt.

131 € Entlastungsbetrag – so nutzen Sie ihn wirklich

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI steht Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 zur Verfügung: 131 € pro Monat, zweckgebunden für Angebote, die den Alltag erleichtern und pflegende Angehörige entlasten.

Wofür Sie ihn verwenden dürfen

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Betreuungs- und Haushaltshilfen)
  • Leistungen der Tages- und Nachtpflege
  • Leistungen der Kurzzeitpflege
  • Bei Pflegegrad 2–5: auch für ambulante Pflegesachleistungen (Umwidmung)

Der häufigste Irrtum

Viele glauben, der Betrag werde einfach ausgezahlt. Das ist nicht so: Sie gehen in Vorleistung oder der Dienst rechnet direkt mit der Kasse ab. Bewahren Sie Rechnungen gut auf.

Nicht genutztes Geld ansparen

Nicht abgerufene Beträge verfallen nicht sofort. Sie lassen sich innerhalb bestimmter Fristen ansammeln und später einsetzen – etwa für eine intensivere Betreuungsphase.

Ich helfe Ihnen, passende anerkannte Angebote in Ihrer Nähe zu finden und die Abrechnung richtig aufzusetzen.
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Ein erstes Gespräch ist unverbindlich und kostet Sie nichts – außer 20 Minuten Zeit. Wir hören zu und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.