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Pflichtberatung §37 Abs. 3

Gut vorbereitet auf den Beratungsbesuch (§37 Abs. 3)

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen. Den Besuch selbst führen zugelassene Pflegedienste oder anerkannte Beratungsstellen durch. Ich bereite Sie darauf vor, damit er Ihnen wirklich nützt und nichts versäumt wird.

Gut vorbereitet auf den Beratungsbesuch (§37 Abs. 3)

Worum es beim Beratungsbesuch geht

Der Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und der praktischen Unterstützung der Pflegenden. Wird er nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und bei Wiederholung entziehen. Alle Details finden Sie im Ratgeber zum Beratungseinsatz.

Was ich für Sie tue

  • Fristen und Rhythmus im Blick behalten und rechtzeitig erinnern
  • Gemeinsam Ihre Fragen und Unterlagen für den Besuch zusammenstellen
  • Die Pflegesituation vorab ehrlich einschätzen: Was läuft gut, wo fehlt Entlastung?
  • Nach dem Besuch die Empfehlungen mit Ihnen durchgehen und in nächste Schritte übersetzen

Was ich nicht tue

Ich führe den Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 nicht selbst durch und rechne ihn nicht mit Ihrer Pflegekasse ab. Dafür sind zugelassene Pflegedienste und von den Pflegekassen anerkannte Beratungsstellen zuständig. Eine Liste erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder im Pflegestützpunkt.

Ehrlich und auf Augenhöhe

Viele fürchten den Pflichttermin als Kontrolle. Mit guter Vorbereitung wird er zu einem Gespräch, in dem Ihre Fragen Platz haben und Entlastung früh sichtbar wird.

Häufige Fragen

Gut vorbereitet auf den Beratungsbesuch (§37 Abs. 3) – Ihre Fragen

Nein. Den Beratungseinsatz dürfen zugelassene Pflegedienste, von den Pflegekassen anerkannte Beratungsstellen und weitere gesetzlich genannte Stellen durchführen. Ich bereite Sie vor und gehe das Ergebnis mit Ihnen durch.

Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich. Bei Pflegegrad 4 und 5 sieht das Gesetz vierteljährliche Beratung vor; der Rhythmus wurde zuletzt gelockert. Fragen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Pflegekasse nach. Bei Pflegegrad 1 besteht ein freiwilliger Anspruch.

Die Pflegekasse kürzt das Pflegegeld angemessen und kann es bei Wiederholung entziehen. Deshalb lohnt es sich, den Termin früh zu planen.

Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse oder im Pflegestützpunkt nach Pflegediensten und Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Gern helfe ich Ihnen bei der Auswahl und Terminplanung.

Persönlich für Sie da

Der erste Schritt darf leicht sein.

Erzählen Sie mir, was Sie gerade beschäftigt. Im kostenlosen Erstgespräch finden wir gemeinsam heraus, wie ich Sie unterstützen kann.

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