
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI steht Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 zur Verfügung: 131 € pro Monat, zweckgebunden für Angebote, die den Alltag erleichtern und pflegende Angehörige entlasten.
Wofür Sie ihn verwenden dürfen
- Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Betreuungs- und Haushaltshilfen)
- Leistungen der Tages- und Nachtpflege
- Leistungen der Kurzzeitpflege
- Bestimmte Leistungen ambulanter Pflegedienste; bei Pflegegrad 2 bis 5 nicht für Leistungen der Selbstversorgung
Der häufigste Irrtum
Viele glauben, der Betrag werde einfach ausgezahlt. Das ist nicht so: Sie gehen in Vorleistung oder der Dienst rechnet direkt mit der Kasse ab. Bewahren Sie Rechnungen gut auf.
Nicht genutztes Geld ansparen
Nicht abgerufene Beträge verfallen nicht sofort. Nicht ausgeschöpfte Beträge können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Lassen Sie sich den verfügbaren Betrag und die Frist von Ihrer Pflegekasse bestätigen.
Ich helfe Ihnen, passende anerkannte Angebote in Ihrer Nähe zu finden und die Abrechnung richtig aufzusetzen.
So finden Sie ein passendes Angebot
Überlegen Sie zuerst, welche Hilfe tatsächlich entlastet: Unterstützung im Haushalt, Begleitung im Alltag oder Zeit zur Erholung für Angehörige. Fragen Sie dann bei der Pflegekasse nach anerkannten Angeboten am Wohnort. Ein freier Termin allein reicht nicht aus: Lassen Sie sich bestätigen, dass die konkrete Leistung über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden kann.
Diese Fragen gehören vor die Beauftragung
Wie hoch sind Stundensatz und mögliche Fahrtkosten? Welche Mindestdauer gilt? Was passiert bei einer Absage? Müssen Sie zunächst selbst zahlen oder kann der Anbieter direkt abrechnen? Lassen Sie sich Umfang und Preis schriftlich geben. Bei einer Abtretungserklärung sollten Sie verstehen, welche Forderungen sie umfasst, bevor Sie unterschreiben.
Rechnungen übersichtlich ablegen
Ordnen Sie Rechnungen nach Leistungsdatum und notieren Sie, wann Sie sie eingereicht haben. Vergleichen Sie den erstatteten Betrag mit der Rechnung. Bei einer Rückfrage der Pflegekasse hilft eine Kopie. Klären Sie Ihren verfügbaren Restbetrag direkt mit der Kasse, bevor Sie mehrere Termine buchen; ein geschätztes Guthaben kann zu unerwarteten Eigenkosten führen.
Ihre Checkliste zum Mitnehmen
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Quellen und Einordnung
Die Informationen bieten allgemeine Orientierung. Welche Leistungen und Voraussetzungen für Sie gelten, klären Sie mit Ihrer Pflegekasse. Zoe ergänzt deren gesetzliche Beratung durch privat beauftragte Unterstützung.
Der erste Schritt darf leicht sein.
Erzählen Sie mir, was Sie gerade beschäftigt. Im kostenlosen Erstgespräch finden wir gemeinsam heraus, wie ich Sie unterstützen kann.
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